Finanzierung
Kostenübernahme durch Krankenkassen
Bei Aufnahme ins Hospiz wird die Finanzierung über unsere Sozialarbeiterin beantragt.
Die Kosten für den Aufenthalt im stationären Hospiz werden zu 95% von der Krankenkasse und der Pflegeversicherung finanziert. Das Hospiz muss zu den Kosten 5% des Tagesbedarfssatzes beisteuern. Ein Eigenanteil fällt also für unsere Gäste nicht an.
Beauftragte für Medizinproduktesicherheit
Frau Bialucha ist gemäß der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (§6, MPBetreibV) die Beauftragte für Medizinproduktesicherheit in unserem Hospiz. Sie ist unter folgender Mail-Adresse zu erreichen: medizinproduktesicherheit